Voraussetzung für die Teilnahme von PD-Assistent*innen an einer Fortbildung ist die Abgabe des vollständig ausgefüllten Fortbildungsantrages sowie die Genehmigung durch die Koordination.
Die weitere Bearbeitung findet intern statt. Sie erhalten eine Rückmeldung vom Sekretaritat der Lebenswege.
Das vom Fortbildungsbereich der Lebenswege herausgegebene Fortbildungsprogramm für Pflegeassistenten ist in 3 Kategorien unterteilt.
Jeder Mitarbeiter darf pro Jahr 2 Fortbildungen besuchen. Grunsätzlich können weitere Fortbildungsbedarfe in Absprache mit der Bereichsleitung berücksichtigt werden.
Diese kann er sich innerhalb der 3 Kategorien frei wählen, allerdings gelten folgende Festlegungen:
Kategorie 1 | pflegerelevante Fortbildungen (Zielegruppe: Pflege-Assistent*innen) | Übernahme der Fortbildungskosten Bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) Als Arbeitszeit gilt die im Fortbildungsprogramm angegebene Fortbildungsdauer. |
Kategorie 2 | Gesundheit: Fortbildungen, deren Schwerpunkt auf Workshops, Körpererfahrung und Selbstwahrnehmung liegt | Übernahme der Fortbildungskosten Keine bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) |
Kategorie 3 | alle Fortbildungen, die nicht der Kategorie 1 oder Kategorie 2 angehören - siehe komplettes Jahresprogramm 2022 | Keine Kostenübernahme für die Fortbildung Keine bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) |
Voraussetzung für die Teilnahme von PD-Assistent*innen an einer Fortbildung ist die Abgabe des vollständig ausgefüllten Fortbildungsantrages sowie die Genehmigung durch die Koordination.
Die weitere Bearbeitung findet intern statt. Sie erhalten eine Rückmeldung vom Sekretaritat der Lebenswege.
Das vom Fortbildungsbereich der Lebenswege herausgegebene Fortbildungsprogramm für Pflegeassistenten ist in 3 Kategorien unterteilt.
Jeder Mitarbeiter darf pro Jahr 2 Fortbildungen besuchen. Grunsätzlich können weitere Fortbildungsbedarfe in Absprache mit der Bereichsleitung berücksichtigt werden.
Diese kann er sich innerhalb der 3 Kategorien frei wählen, allerdings gelten folgende Festlegungen:
Kategorie 1 | pflegerelevante Fortbildungen (Zielegruppe: Pflege-Assistent*innen) | Übernahme der Fortbildungskosten Bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) Als Arbeitszeit gilt die im Fortbildungsprogramm angegebene Fortbildungsdauer. |
Kategorie 2 | Gesundheit: Fortbildungen, deren Schwerpunkt auf Workshops, Körpererfahrung und Selbstwahrnehmung liegt | Übernahme der Fortbildungskosten Keine bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) |
Kategorie 3 | alle Fortbildungen, die nicht der Kategorie 1 oder Kategorie 2 angehören - siehe komplettes Jahresprogramm 2022 | Keine Kostenübernahme für die Fortbildung Keine bezahlte Arbeitszeit (Anwesenheit bei der Fortbildung) |